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Mehrarbeit

1.072 Byte hinzugefügt, 13:48, 19. Aug. 2012
/* Mehrarbeit und Ausschlussfrist */
== '''Mehrarbeit und Ausschlussfrist''' ==
Auch an sich berechtigte Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden. Das Gesetz sieht dafür Verjährungsfristen vor, im Arbeitsrecht, also auch für Lohn oder Gehalt für Überstunden, sind dies drei Jahre zum Jahresende. Von Arbeitnehmern wenig beachtet werden die tückischen Verfallfristen ("Ausschlußfrist"), die sich im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verbergen kann. Dies machen die Geltendmachung von Überstunden von kurzen Fristen (drei bis sechs Monate) abhängig. Werden diese Fristen versäumt, können die Überstunden nicht mehr geltend gemacht und auch nicht mehr eingeklagt werden. Verfallfristen stellen daher für Arbeitnehmer eine üblich Falle dar. Bei Arbeitszeitkonten beginnen die Fristen allerdings häufig nicht mit der Leistung der Überstunden, sondern erst wenn Zeitausgleich erfolgen muß oder die Auszahlung der Überstunden vorgesehen ist. Um den genauen Zeitpunkt zu bestimmen bzw. um zu klären, ob die Forderung bereits verfallen ist, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der im Thema Mehrarbeit / Überstunden erfahren ist.
== '''Mehrarbeit im Gehalt enthalten''' ==
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