Änderungen
/* Herausgabe von Arbeitszeitaufzeichnungen durch den Arbeitgeber */
== '''Herausgabe von Arbeitszeitaufzeichnungen durch den Arbeitgeber''' ==
Ein verbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern besagt, daß der Arbeitgeber die Arbeitszeitaufzeichnungen herausgeben oder vorlegen müsse. Dies ist gesetzlich aber nur in § 21a Abs. 7 ArbZG für Tachoscheiben von Kraftfahrern geregelt.
== '''Mehrarbeit und Ausschlussfrist''' ==