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Mobbing

565 Byte hinzugefügt, 13:41, 29. Okt. 2014
[[Category:Individualarbeitsrecht]]
 
== '''Mobbing - Begriff und Definition''' ==
Mobbing ist die systematische und bewusste Diskriminierung des Arbeitnehmers durch Vorgesetzte oder Arbeitskollegen z.B. durch dauerhaftes Kritisieren und Abwerten, soziale und räumliche Isolation, Kränken oder Lächerlichmachen, unter- oder überfordernde Aufträge. Der Arbeitgeber muss sich in diesen Fällen schützend vor den Arbeitnehmer stellen und erforderliche Gegenmaßnahmen ergreifen, die bis zur Kündigung des "Mobbers" gehen können.
1. sofort wehren,
 
2. Betriebsrat oder Personalrat einschalten,
 
3. Arbeitgeber / Vorgesetzte informieren.
(6) EinsLive (WDR1) vom 21.09.2007: Schülermobbing. Rechtsanwalt Axel Willmann (Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte) im Liveinterview (leider aus rechtlichen Gründen nur 1 Jahr im Internet verfügbar)
 
== '''Medienberichte über Rechtsanwalt Felser zum Mobbing''' ==
 
Kölnische Rundschau vom 16.05.2003: Die Wellen schlagen hoch im Familienbad. Hürth - Im Hürther Familienbad „de Bütt“ schlagen die Wellen hoch. Mitarbeiter klagen über das Betriebsklima, einige erheben schwere Vorwürfe gegen die Leiterin des städtischen Bads. Ein Teil der Bediensteten fühlt sich schikaniert. Von ANDREAS ENGELS [[http://www.rundschau-online.de/rhein-erft/die-wellen-schlagen-hoch-im-familienbad,15185500,16022268.html]]
== '''Autor''' ==
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