Vor der juristischen "Aufarbeitung" sollte allerdings die '''Prävention''' stehen, bei der Arbeitgeber, Betriebsrat/Personalrat und Belegschaft zusammenwirken müssen.
'''Beim Mobbing gibt es einen wichtigen Rat: 1. sofort wehren, 2. Betriebsrat oder Personalrat einschalten, 3. Arbeitgeber / Vorgesetzte informieren.'''