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Patientenverfügung

320 Byte hinzugefügt, 14:05, 3. Aug. 2012
== Patientenverfügung ==
 
=== Einleitung ===
Der Tod und das Sterben – Themen, die wir nicht gerne anrühren. Dennoch ist in den letzten Jahren eine öffentliche Debatte über das Sterben – insbesondere über das für einige Menschen qualvolle Hinscheiden über Wochen und Monate hinweg mit manchmal allzu würdelosen Begleiterscheinungen – in Gang gekommen. Kein Wunder, dass vor allem über Sterbehilfe, über das Sterben-Lassen von Kranken, die den Tod wünschen, diskutiert wird. In Deutschland ist der Begriff „Sterbehilfe“ wegen der furchtbaren Gräueltaten im Dritten Reich ein besonders heikles Thema. Deshalb ist wohl der Disput darüber häufig geprägt von Ängsten, die dann in der Diskussion manchmal zu allerlei Unsachlichkeit führen. Das betrifft selbst den schmalen Bereich des Themas, mit dem sich diese Broschüre beschäftigt: die sogenannten „Patientenverfügungen“ oder auch „Patiententestamente“, wie sie häufig genannt werden.
=== Begriffserklärungen: ===
Apalliker: Ein Bewusstloser, bei dem die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die vegetativen Funktionen wie Temperatur-, Kreislauf- und Atemregulierung sind so weit erhalten, dass er überlebt, wenn er medizinisch und pflegerisch entsprechend betreut wird. Apalliker werden auch „Wachkoma-Patienten“ genannt. Sie sind nicht in der Lage, Blickkontakt aufzunehmen. In diesem Zustand können sie etwa zwei bis fünf Jahre überleben.
Passive Sterbehilfe: Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie beispielsweise Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Operation. Mit anderen Worten: Das Unterlassen von Behandlung. Von sich aus darf ein Arzt nicht darauf verzichten. Er hat eine sog. „Garantenstellung“ und eine ärztliche Hilfspflicht. Verlangt der Patient, der zurechnungsfähig ist, weitere Behandlungen zu unterlassen, um sterben zu können, darf der Arzt nicht weiter behandeln. Denn der Arzt darf nur so lange tätig sein, wie der Patient einwilligt. Behandelt der Arzt ohne Einwilligung, kann beispielsweise eine Körperverletzung gegenüber dem Patienten vorliegen.
 === Muster einer Patientenverfügung ===
Das Muster sollte, wie ausgeführt, nicht unkritisch übernommen werden. Es soll an dieser Stelle nur Anhaltspunkte geben, welche Regelungen getroffen werden können. Jede Regelung in der eigenen Verfügung sollte gut durchdacht sein.
'''PATIENTENVERFÜGUNG'''
'''''1. Persönliche Angaben:'''''
Name:
Telefon:
'''''2. Allgemeine medizinische Daten: '''''
Blutgruppe:
e) Thyphus/Parathyphus
'''''3. Angaben zur eigenen Krankengeschichte:'''''
a) Diabetes:
h) andere Vorerkrankungen:
'''''4: Auskunft und Einwilligung bei ärztlichen Maßnahmen'''''
a) Für den Fall eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Krankheit sind nachstehende Personen umgehend zu benachrichtigen:
seine/ihre Einwilligung zu medizinisch notwendigen Maßnahmen und Eingriffen zu geben oder zu verweigern.
'''''5. Betreuungsverfügung'''''
Muss das Vormundschaftsgericht einen Betreuer einsetzen, weil ich nachweislich nicht mehr in der Lage bin,
Herr/Frau __________________ wohnhaft in _____________________.
'''''6. Vorsorge-Vollmacht'''''
Stellen zwei Fachärzte unabhängig voneinander fest, dass ich handlungs- und entscheidungsunfähig bin,
Herr/Frau __________________ wohnhaft in _____________________.
'''''7. Organspende'''''
Mit der Entnahme meiner Organe zum Zweck der Organspende bin ich unter der Voraussetzung einverstanden,
(ggf. Beschränkung auf bestimmte Organe oder ganz streichen)
'''''8. Wissenschaftlicher Zweck'''''
Unter den zu 5. genannten Voraussetzungen, bin ich auch damit einverstanden, dass mein Körper nach meinem Tod
wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung steht (ggf. streichen).
'''''9. künstliche Lebensverlängerung'''''
Ich verfüge hiermit, dass mein Leben auf keinen Fall künstlich verlängert werden soll, wenn ich
(Ort, Datum) (Unterschrift)
 
<hr/>
[http://www.felser.de/die-kanzlei/ihr-anwalt-ihre-anwaeltin/rechtsanwaeltin-eva-gerz/ Eva Gerz]<br/>
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht<br/>
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte<br/>
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[[Category:Familienrecht]]
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