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Scheinselbständigkeit

986 Byte hinzugefügt, 12:50, 9. Mär. 2015
/* Selbständiger */
== '''Selbständiger''' ==
Als Selbständige werden Personen bezeichnet, die - insbesondere mit Dienstvertrag oder Werkvertrag - gegen Entgelt mit dem Risiko von Gewinn- und Verlust Leistungen erbringen, ohne in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert zu sein und dessen Weisungen zu unterliegen.
 
Eine selbständige Tätigkeit ist durch ein eigenes Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen freie Gestaltung von Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.
 
Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen. Bei der Abwägung müssen alle nach Lage des Einzelfalles relevanten Indizien berücksichtigt und innerhalb einer Gesamtschau gewichtet und gegeneinander abgewogen werden (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 – B 12 KR 24/10 R – Rdnr. 16).
== '''Freiberufler''' ==
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