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Scheinselbständigkeit

126 Byte hinzugefügt, 17:40, 15. Apr. 2015
/* Scheinselbständigkeit - spezialisierter Rechtsanwalt, Rentenberater oder Steuerberater? */
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2004 – IX ZR 246/02, JURIS
Zur Haftung des Steuerberaters siehe auch oben [http://www.felser.de/rechtslexikon/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit#Scheinselbst.C3.A4ndigkeit_-_Schadensersatz_vom_Steuerberater] und in einem Blogbeitrag [http://www.felser.de/blog/scheinselbstndigkeit-statusfeststellung-knstlersozialkasse-und-steuerberaterhaftung/]
Rentenberater sind ebensowenig in der Lage, die Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht - häufig sogar das Strafrecht - übergreifende komplexe Problematik strategisch zu überschauen und entsprechend zu beraten.
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