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Scheinselbständigkeit

195 Byte hinzugefügt, 14:40, 23. Jul. 2015
== '''Scheinselbständigkeit - Checkliste''' ==
Eine Checkliste für "Scheinselbständigkeit" ist ein praktisch uneinlösbares Versprechen, also Marketing. Wir wollen es trotzdem am Ende einmal versuchenAusgerechnet von Steuerberatern, die damit offensichtlich auf Mandantensuche gehen, obwohl sie nach der Rspr.des Bundessozialgerichts zu dem Thema weder beraten dürfen noch Mandanten vertreten. Folgende Hinweise können Ihnen jedoch helfen:
Die Abgrenzung von einer selbständigen zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist kompliziert und erfolgt häufig sehr berufsgruppenspezifisch durch die Gerichte. Einheitliche Kriterien für alle Berufsgruppen gibt es nicht, eher Grundsätze, die je nach Tätigkeit aber unterschiedlich gewichtet werden können. Da es sich regelmäßig um Einzelfallentscheidungen handelt, kann das Bundessozialgericht nur selten angerufen werden. Maßgeblich sind also regional oftmals unterschiedliche Entscheidungen der Landessozialgerichte, wovon einzelne Berufsgruppen ein Leid (Lied) singen können (zB Physiotherapeuten). Ob jemand selbständig ist oder nicht, entscheiden Sozialgerichte, Finanzgerichte und Arbeitsgerichte, aber auch Strafgerichte sehr eigenständig. Im Extremfall kann es also vorkommen, dass das Bundessozialgericht einen vermeintlich Selbständigen als sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ansieht, der Bundesfinanzhof dagegen als Unternehmer und das Arbeitsgericht - na das können Sie sich jetzt aussuchen.
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