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Scheinselbständigkeit

292 Byte hinzugefügt, 15:52, 7. Dez. 2015
Dazu ist - falls der "Auftraggeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bestreitet - eine Statusklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Die Kosten dafür trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, so dass es häufig aus Kostengründen ratsam ist, zunächst ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.
 
In einem neuen § 611a BGB hat das BMAS im November 2015 in einem Referentenentwurf Kriterien für eine Abgrenzung von Arbeitsvertrag zum Dienstvertrag / Werkvertrag vorgelegt, der nach Kritik allerdings keine Chance auf Realisierung hat (siehe dazu oben unter Scheinselbständigkeit 2015).
== '''Scheinselbständigkeit - Steuerrecht''' ==
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