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Scheinselbständigkeit

891 Byte hinzugefügt, 12:23, 11. Jan. 2016
== '''Scheinselbständigkeit - Gesetz''' ==
Die Abgrenzung von sozialversicherungsfreier selbständiger Beschäftigung und sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung ist seit jeher - jedenfalls die sozialversicherungsrechtliche Seite - im SGB IV geregelt. 1999 wurde nach einer politischen Diskussion um die Zunahme von Scheinselbständigkeit zunächst das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 beschlossen. Kein Jahr später wurden durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBI. 2000 I S. 2) rückwirkend zum 01.01.1999 Änderungsvorschläge der von der Regierungskoalition eingesetzten Kommission „Scheinselbständigkeit“ umgesetzt, die Probleme mit der Neuregelung lösen sollten. Seit dem 1.1.2003 gibt es aufgrund der Änderungen durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) für die Abgrenzung der Scheinselbständigkeit keinen Kriterienkatalog mehr. Die aktuelle Fassung der entscheidenden Rechtsnorm im Sozialversicherungsrecht lautet:
'''§ 7 Beschäftigung'''
1.433
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