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Scheinselbständigkeit

816 Byte hinzugefügt, 16:12, 21. Jan. 2016
Es sind Gestzesentwürfe geplant (siehe dazu ganz oben), die Missbrauch von Arbeitnehmerüberlassungerlaubnis (Vorratserlaubnis) und Werkvertrag verhindern sollen sowie Kriterien für die Prüfbehörden festlegen sollen. Entsprechende Kritieren gab es bereits 1999, sie wurden 2003 abgeschafft.
 
== '''Scheinselbständigkeit - Betriebsprüfung und Nachforderung durch Bescheid''' ==
 
Nach einer Betriebsprüfung droht eine unangenehme Überraschung: Der Betriebsprüfungsbescheid mit einer Nachforderung, oft mit Säumniszuschlägen, Nettolohnhochrechnung garniert und dann fast immer sechsstellig. Das Schlimmste kommt zum Schluß: Der Bescheid mit der Nachforderung aus der Betriebsprüfung ist sofort vollstreckbar. Spätetestens jetzt sollte ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden, um die Insolvenz zu verhindern. Auf Scheinselbstaendigkeit.de können Sie nachlesen, welche Fehler in tatsächlichen Fällen katastrophale Folgen hatten. Gemeinsam ist allen Fällen eine fehlerhafte Beratung durch Steuerberater oder Anwalt und eine vertrauensselige Haltung der Unternehmer, es werde schon gutgehen.
== '''Scheinselbständigkeit - Haftungsbescheid vom Finanzamt''' ==
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