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Scheinselbständigkeit

677 Byte hinzugefügt, 10:38, 7. Mär. 2016
so die DRV [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html]
 
Das Bundessozialgericht sieht offensichtlich sehr viel individuellere Indizien:
 
„Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr 15 Leitsatz und RdNr 25 ff).
 
(BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 – B 12 KR 17/11 R –, juris)
== '''Scheinselbständigkeit, Clearingsstelle der DRV und Statusfeststellungsverfahren''' ==
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