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Scheinselbständigkeit

131 Byte hinzugefügt, 19:37, 3. Dez. 2014
/* Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra */
Eine "BfA-Befreiung" pauschal für die berufliche Tätigkeit z.B. eines IT-Beraters gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist jedes einzelne Auftragsverhältnis gesondert zu prüfen. Eine positive Statusfeststellung nützt daher für den nächsten Auftrag als Selbständiger ebenso wenig wie für weitere parallele Aufträge.
 
Mehr dazu im Rechtslexikon unter "Statusfeststellungsverfahren" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Statusfeststellungsverfahren]
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen''' ==
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