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Scheinselbständigkeit

319 Byte hinzugefügt, 10:34, 29. Apr. 2015
/* Erstberatung bei Scheinselbständigkeit */
== ''' Erstberatung bei Scheinselbständigkeit ''' ==
Rechtsanwalt Felser bietet eine einstündige Erstberatung für Selbständige bzw. Unternehmen an, die eine Rechtsberatung zum Thema "Scheinselbständigkeit" benötigen. Dafür berechnet Rechtsanwalt Felser kostengünstig nicht nach Streitwert, sondern lediglich seinen individuellen Stundensatz zzgl. Mwst. Durch die Erfahrung und Spezialisierung von Rechtsanwalt Felser kann in einer Erstberatung bereits viel meist alle Fragen geklärt werden, so dass häufig keine weiteren Beratungen mehr erfolgen müssen. Sofern vor der Beratung Unterlagen (die per Mail oder Fax übermittelt werden können) eingesehen werden müssen, geht die Zeit hierfür von der Beratungsdauer ab. Vor scheinbar kostenlosen Beratungen sei an dieser Stelle noch einmal gewarnt. Sie werden meist an anderer Stelle teuer dafür bezahlen müssen. Der teuerste Rat ist immer der schlechte Rat. Sie würden auch mit Zahnschmerzen nicht zu irgendwem gehen, der mit kostenloser Behandlung wirbt.
== ''' Autor als Referent ''' ==
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