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Scheinselbständigkeit

547 Byte hinzugefügt, 10:54, 1. Okt. 2015
Schon bei der grundlegenden Statusfrage, der Entscheidung des richtigen Vorgehens und erst recht der Rückabwicklung sind alle Rechtsgebiete, Risiken und Folgen zusammen zu betrachten. In der anwaltlichen Praxis finden sich häufig Fälle, bei denen bei frühzeitig richtiger Beratung große Schäden bis hin zur Insolvenz und Privatinsolvenz hätten vermieden werden können. Oftmals übersehen Steuerberater eine Scheinselbständigkeit oder arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit ihrer Mandanten, obwohl diese vor dem Hintergrund der Tätigkeit, Rechnungen, Umsatz und Auftraggeber auf der Hand liegt.
 
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Steuerberater im Sozialversicherungsrecht (Statusfeststellungsverfahren) weder beraten noch vertreten dürfen. Das BSG sieht darin einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsverbot. Steuerberater, die trotzdem Selbständige, Unternehmen oder GmbH-Geschäftsführer bei Beitragsnachforderungen oder Statusfeststellungsverfahren beraten oder vertreten, risikieren sogar ihren Versicherungsschutz bei Haftungsfällen, weil die Berufshaftpflicht bei Verstößen gegen das Rechtsberatungsverbot nicht deckt.
Der Bundesgerichtshof empfiehlt daher auch:
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