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Scheinselbständigkeit

Ein Byte entfernt, 10:52, 7. Mär. 2016
Die GmbH ist in Mode, vor allem bei Auftraggebern. Schlecht beratenen oder kriminellen Auftraggebern. Eine GmbH, vor allem eine Ein-Mann-GmbH ändert nichts an einer vorhandenen Scheinselbständigkeit oder einer scheinselbständigen Beschäftigung. Entweder weiss das der Auftraggeber nicht, oder er weiss es. Und versucht, die Sozialversicherungspflicht zu umgehen, indem die Scheinselbständigkeit durch eine "Schein-GmbH" getarnt werden soll. Kann funktionieren. Wenn es aufgedeckt wird, führt es zur Strafbarkeit und zur Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist, Säumniszuschlägen und Nettolohnhochrechnung.
== '''Scheinselbständigkeit beim GmbH-Geschäftsführer'''- ==
Bisher waren vor allem Fremdgeschäftsführer - trotz Anstellungsvertrag (Dienstvertrag und nicht Arbeitsvertrag) - sozialversicherungspflichtig. Viele Gesellschafter-Geschäftsführer blieben sozialversicherungsfrei, vor allem in Familien-GmbH´s oder wenn sie trotz Minderheitsanteilen auf eine Stimmbindung zurückgreifen konnten. Beides hat das Bundessozialgericht in einer Serie von Urteilen im August 2012 und November 2015 erheblich erschwert. Für Steuerberater lauert hier eine Haftungsfalle, wenn sie ihre Mandanten (GmbH-Geschäftsführer) nicht darauf hinweisen, dass es - anders als damals geprüft - jetzt Probleme mit der Sozialversicherungsfreiheit geben kann.
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