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Scheinselbständigkeit

270 Byte hinzugefügt, 12:51, 27. Apr. 2016
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Kriterien die die DRV in ihrem Rundschreiben für bestimmte Berufsgruppen für relevant hält, für die Rechtsprechung (Sozialgerichte) nicht verbindlich sind, was diese auch regelmäßig betonen. Die Beachtung der Kriterien der DRV führt aber dazu, dass Betriebsprüfer sich daran orientieren und auch die DRV im Statusfeststellungsverfahren selbst.
 
Auf Scheinselbstaendigkeit.de finden Sie mehr Infos zur Scheinselbständigkeit beim Handelsvertreter [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/handelsvertreter] und beim sog. Einfirmenvertreter [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/einfirmenvertreter-hbg].
== '''Scheinselbständigkeit - Museumsführer''' ==
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