Änderungen
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
''9. Personen, die''
''a)im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und'' ''b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.''
Die beiden Kriterien, nämlich
1. auf Dauer '''UND ''' im wesentlichen nur ein Auftraggeber
2. keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer