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Scheinselbständigkeit

12 Byte hinzugefügt, 19:09, 1. Jul. 2013
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
''9. Personen, die''
''a)im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und''  ''b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.''
Die beiden Kriterien, nämlich
1. auf Dauer '''UND ''' im wesentlichen nur ein Auftraggeber
2. keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
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