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Scheinselbständigkeit

5 Byte hinzugefügt, 13:30, 19. Mär. 2015
/* Scheinselbständigkeit - Checklisten */
Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind." [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/05_woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen/woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen_node.html]
Die Sozialgerichte definieren die Abgrenzung wie folgt:
1.433
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