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Scheinselbständigkeit

2.109 Byte hinzugefügt, 13:47, 19. Mär. 2015
/* Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile) */
(FG München, Urteil vom 04. Dezember 2012 – 10 K 3854/09 –, juris)
== '''Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile)umgehen''' ==
Scheinselbständigkeit umgehen geht nicht, vermeiden schon. Ob Scheinselbständigkeit vorliegt, ist objektiv anhand verschiedener, je nach Berungsgruppe unterschiedlichen Kriterien zu bewerten, die gewichtet werden und am Ende in einer Gesamtabwägung zum Überwiegen von für Selbständigkeit oder abhängiger Beschäftigung sprechender Merkmale führen. Versuchen Sie besser nicht, Scheinselbständigkeit zu umgehen, sondern vermeiden sie diese durch rechtzeitig Prüfung ob und wie die beabsichtigte Beschäftigung im Rahmen einer selbständigen Beschäftigung möglich ist.
 
== '''Scheinselbständigkeit vermeiden''' ==
 
Scheinselbständigkeit lässt sich vermeiden. Wichtig ist zunächst ein Vertrag, der bei einer Bewertung durch DRV und Sozialgerichte zum Ergebnis einer selbständigen Tätigkeit führt und nicht zu einer abhängigen Beschäftigung. Insbesondere die Betriebsprüfer und die Sozialgerichte gehen zunächst von den vertraglichen Vereinbarungen aus und analysieren diese. Bereits bei der Begründung einer selbständigen Tätigkeit sollte der Auftraggeber einen spezialisierten Anwalt einschalten. Musterverträge sind dazu denkbar ungeeignet. Die Rechnung, die die DRV dem Auftraggeber präsentiert, ist am Ende um ein Vielfaches höher als eine vernünftige und rechtzeitige Beratung durch einen auf Scheinselbständigkeit spezialisierten Anwalt.
 
Auch der Prozess der Beauftragung und Auftragserledigung muss überprüft und ggf. geändert werden, wenn man keine Sozialversicherungspflicht riskieren will. Wer einen formal Selbständigen wie einen Arbeitnehmer einsetzt, darf sich nicht wundern, wenn die DRV dann Sozialversicherungsbeiträge nachfordert.
 
Da die Rechtsprechung sich schnell ändert (bis 2009 war bei IT-Beratern die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch DRV und Sozialgerichte die Ausnahme, inzwischen die Regel), muss der beratende Anwalt sich mit dem Thema regelmäßig befassen und einiges an Erfahrung in diesem Gebiet aufweisen. Die Praxis der DRV kann man weder in Büchern noch in Urteilen nachlesen.
 
== '''Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
'''IT-Berater bzw. Consultant'''
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