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Scheinselbständigkeit

362 Byte hinzugefügt, 13:52, 19. Mär. 2015
/* Scheinselbständigkeit - Folgen */
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen''' ==
Die Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Scheinselbständigkeit) hat zahlreiche Folgen. Die Feststellung hat nicht nur sozialversicherungsrechtliche Folgen (Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 5 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre durch den Auftraggeber; Erwerb sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche durch den Auftragnehmer - Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung), sondern auch steuerrechtliche Folgen (Rückabwicklung Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug; Einkommenssteuer, Gewerbesteuer), arbeitsrechtliche Folgen (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit Betriebszugehörigkeit seit Beginn der Tätigkeit, u.U. Kündigungsschutz, Betriebsrentenansprüche etc.). Die Feststellung einer scheinselbständigen Beschäftigung kann aber auch strafrechtliche Folgen haben. Insbesondere wenn Zoll und Steuerfahndung beteiligt sind, werden auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Die Folgen der steuerrechtlichen Abwicklung können auch den Scheinselbständigen empfindlich treffen. Bei der arbeitsrechtlichen Rückabwicklung sind ebenfalls nachteilige Folgen für den Auftragnehmer zu bedenken, die den Vorteilen eines Arbeitsverhältnisses sorgfältig gegenübergestellt und abgewogen werden müssen.
Fristen: Scheinselbständige können sich oft über eine Rückerstattung der freiwillig geleisteten Krankenversicherungsbeiträge freuen. Aber auch hier sind kurze Antragsfristen zu beachten.
Wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage sowie der unterschiedlichen Interessen der Betroffenen gleicht kein Fall dem anderen. Er gehört jedenfalls in die Hände eines spezialisierten Anwalts. Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Häufig übersehen werden Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen oder Gewerbesteuer. Bei der Lohnsteuernachberechnung und der Umsatzsteuerkorrektur sind ebenfalls zahlreiche Fallstricke zu beachten.
 
== '''Scheinselbständigkeit und Rentenversicherung''' ==
 
Bei Scheinselbständigkeit besteht Sozialversicherungspflicht, d.h. es sind auch Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist eine der Stellen, die die Frage der Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit klären können.
== '''Scheinselbständigkeit - unterschiedlich im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht''' ==
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