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Scheinselbständigkeit

11 Byte hinzugefügt, 14:18, 24. Mär. 2015
/* Scheinselbständigkeit - unterschiedlich im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht */
Bei Scheinselbständigkeit besteht Sozialversicherungspflicht, d.h. es sind auch Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist eine der Stellen, die die Frage der Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit klären können.
== '''Scheinselbständigkeit - unterschiedlich unterschiedliche Bewertung im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht''' ==
Eine scheinselbständige Tätigkeit kann nicht nur Folgen im Sozialversicherungsrecht, sondern auch im Arbeitsrecht (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses), Steuerrecht (Rückzahlung von Umsatzsteuer bzw. Nacherhebung von abgezogener Vorsteuer aber auch Rückzahlung von Gewerbesteuer) und im Strafrecht (Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben) nach sich ziehen.
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