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Scheinselbständigkeit

177 Byte hinzugefügt, 15:18, 8. Apr. 2015
/* Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra */
Die auch heute noch mögliche "kleine" Amnestie gibt es nämlich nur dann, wenn das Statusfeststellungsverfahren '''im ersten Monat nach Aufnahme der Tätigkeit''' beantragt wird.
 
Eine "BfA-Befreiung" pauschal für die berufliche Tätigkeit z.B. eines IT-Beraters gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist jedes einzelne Auftragsverhältnis gesondert zu prüfen. Eine positive Statusfeststellung nützt daher für den nächsten Auftrag als Selbständiger ebenso wenig wie für weitere parallele Aufträge.
Mehr dazu im Rechtslexikon unter "Statusfeststellungsverfahren" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Statusfeststellungsverfahren]
 
== '''BfA-Befreitung - Persilschein für Selbständige?''' ==
 
Eine "BfA-Befreiung" pauschal für die berufliche Tätigkeit z.B. eines IT-Beraters gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist nämlich jedes einzelne Auftragsverhältnis gesondert zu prüfen. Eine positive Statusfeststellung nützt daher für den nächsten Auftrag als Selbständiger ebenso wenig wie für weitere parallele Aufträge. So kann ein Selbständiger im einem Auftrag selbständig und im anderen Auftrag scheinselbständig sein.
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen''' ==
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