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Scheinselbständigkeit

197 Byte hinzugefügt, 15:40, 12. Apr. 2015
/* Scheinselbständigkeit, Clearingsstelle der DRV und Statusfeststellungsverfahren */
== '''Scheinselbständigkeit, Clearingsstelle der DRV und Statusfeststellungsverfahren''' ==
Um die Frage zu klären, ob ein Mitarbeiter selbständig oder abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bietet bdie die Deutsche Rentenversicherung Bund über eine Clearingstelle ein sog. Anfrageverfahren (Statusfeststellungsverfahren) an. Auszufüllen ist dazu das Formular V027 und der Vordruck C031, die auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden können. Das Formular V028 erläutert das Formular V028. Vor einem leichtfertigen Antrag sei an dieser Stelle gewarnt, da inzwischen in deutlich mehr als der Hälfte aller Fälle eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird, was teilweise fünfstellige Nachforderungen nach sich ziehen kann. Mehr dazu im Rechtslexikon unter "Statusfeststellungsverfahren" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Statusfeststellungsverfahren]
== '''Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra''' ==
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