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Scheinselbständigkeit

1.784 Byte hinzugefügt, 16:10, 6. Okt. 2015
Die Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Scheinselbständigkeit) hat zahlreiche Folgen. Die Feststellung hat nicht nur sozialversicherungsrechtliche Folgen (Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 5 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre durch den Auftraggeber; Erwerb sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche durch den Auftragnehmer - Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung), sondern auch steuerrechtliche Folgen (Rückabwicklung Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug; Einkommenssteuer, Gewerbesteuer), arbeitsrechtliche Folgen (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit Betriebszugehörigkeit seit Beginn der Tätigkeit, u.U. Kündigungsschutz, Betriebsrentenansprüche etc.). Die Feststellung einer scheinselbständigen Beschäftigung kann auch strafrechtliche Folgen haben. Insbesondere wenn Zoll und Steuerfahndung beteiligt sind, werden auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Die == '''Scheinselbständigkeit - Folgen der steuerrechtlichen Abwicklung können auch den Scheinselbständigen empfindlich treffen. Bei der arbeitsrechtlichen Rückabwicklung sind ebenfalls nachteilige Folgen für den Auftragnehmer zu bedenken, die den Vorteilen eines Arbeitsverhältnisses sorgfältig gegenübergestellt bei Umsatzsteuer und abgewogen werden müssen. Einkommensteuer''' ==
Fristen: Die Folgen der steuerrechtlichen Abwicklung können auch den Scheinselbständigen treffen, allerdings nicht so heftig wie den Auftraggeber. Im schlimmsten Fall haftet der Auftraggeber für die komplette Umsatzsteuer und Lohnsteuer, der Scheinselbständige kann sich nicht selten über eine Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer und Einkommenssteuer freuen.  == '''Scheinselbständigkeit - Folgen bei Gewerbesteuer''' == Hat der bisher Selbständige Gewerbesteuer entrichtet, kann er uU die Erstattung verlangen. Die Erstattung muss allerdings beantragt werden und wir oft zu Unrecht von der zuständigen Behörde abgelehnt. == '''Scheinselbständigkeit - Folgen im Arbeitsrecht''' == Stellen DRV oder Zoll eine abhängige Beschäftigung fest, liegt in der Regel auch ein Arbeitsverhältnis vor. Der Scheinselbständige geniesst daher Kündigungsschutz und hat die gleichen Ansprüche wie die angestellten Arbeitnehmer, auch rückwirkend. Bei der arbeitsrechtlichen Rückabwicklung sind unter Umständen aber auch nachteilige Folgen für den Auftragnehmer zu bedenken, die den Vorteilen eines Arbeitsverhältnisses sorgfältig gegenübergestellt und abgewogen werden müssen.  == '''Scheinselbständigkeit - Folgen bei der Krankenversicherung''' == Scheinselbständige können sich oft über eine Rückerstattung der freiwillig geleisteten Krankenversicherungsbeiträge freuen. Aber auch hier sind kurze Antragsfristen zu beachten.Wer privat krankenversichert war, erhält immerhin nachträglich den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. == '''Scheinselbständigkeit - Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer''' ==
Wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage sowie der unterschiedlichen Interessen der Betroffenen gleicht kein Fall dem anderen. Er gehört jedenfalls in die Hände eines spezialisierten Anwalts. Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Häufig übersehen werden Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen oder Gewerbesteuer. Bei der Lohnsteuernachberechnung und der Umsatzsteuerkorrektur sind ebenfalls zahlreiche Fallstricke zu beachten.
 
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen für den Steuerberater''' ==
 
Viele Steuerberater versuchen, ihren Mandanten auch im Sozialversicherungsrecht zu helfen und geben bereitwillig Rat auf Fragen, nach dem sich die Mandanten auch richten. Das ist gefährlich, da nach Ansicht des Bundessozialgerichts ein Steuerberater verbotene Rechtsberatung betreibt, wenn er im Sozialversicherungsrecht berät oder Mandanten zB im Statusfeststellungsverfahren vertritt. Folge ist eine persönliche Haftung, da die Berufshaftpflichtversicherung bei unerlaubter Rechtsberatung nicht eintritt.
== '''Scheinselbständigkeit - Verjährung''' ==
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