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Scheinselbständigkeit

449 Byte hinzugefügt, 18:13, 18. Jun. 2013
/* rentenversicherungspflichtiger Selbständiger */
== '''rentenversicherungspflichtiger Selbständiger''' ==
 
Der Begriff "rentenversicherungsrechtlicher Selbständiger" wurde nach einer Gesetzesänderung zum "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger". Beide Begriffe sind daher gleichbedeutend, der Begriff "rentenversicherungspflichtiger Selbständiger" trifft die Folgen der Einordnung genauer. Wer "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" im Sinne des § 2 Nr. 9 SGB VI ist, wird nämlich rentenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
== '''Selbständiger''' ==
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