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Schwarzarbeit

3.808 Byte hinzugefügt, 08:40, 11. Jul. 2016
== '''Gefälligkeit, Nachbarhilfe oder Schwarzarbeit?''' ==
siehe dazu Liste der Interviews unten
== '''Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten, Schwarzarbeit und Unfallversicherung''' ==
 
Schwarzarbeiter sind gegen Unfälle versichert, selbst wenn sie wie bei Schwarzarbeit üblich nicht bei der Unfallversicherung gemeldet wurden. Das gilt aber nur dann, wenn sie wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wurden und nicht wie ein Werkvertragsunternehmer oder Dienstleistungsunternehmer. Für den Auftraggeber von Schwarzarbeit ist das aber keine gute Nachricht: Die Unfallversicherung kann nach einem Arbeitsunfall nämlich Regress beim Auftraggeber nehmen für die Kosten, die durch den Arbeitsunfall entstanden sind. Ausserdem drohen Bussgelder oder Geldstrafen, u.U. sogar Freiheitstrafen (ggf. auf Bewährung), insbesondere wenn gegen Unfallverhütunngsvorschriften verstoßen wurde.
 
Auch bei Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe sind die Helfer gegen Arbeitunfall versichert, aber nur dann, wenn sie „wie Arbeitnehmer“ tätig sind (siehe dazu SG Koblenz unten). Das gilt für ernstliche Tätigkeiten von wirtschaftlichem Wert - bei bloßen Gefälligkeiten greift diese Versicherung nicht. Den Auftraggeber treffen dann, wenn die Helfer gesetzlich unfallversichert, aber nicht gemeldet sind, auch dieselben Folgen wie bei Schwarzarbeit.
 
Rechtsprechung
 
Versicherungsschutz nach § 2 Abs 2 S 1 SGB VII besteht unter den folgenden Voraussetzungen (vgl KassKomm-Ricke, § 2 SGB VII, RdNr 104 ff):
 
1. Die Tätigkeit hat einen wirtschaftlichen Wert und dient einer Unternehmung.
 
2. Die Tätigkeit entspricht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers.
 
3. Die Tätigkeit kann ihrer Art nach von Arbeitnehmern verrichtet werden.
 
4. Die Tätigkeit wird konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen.
 
Die konkrete Arbeitnehmerähnlichkeit im Einzelfall erfordert keine wirtschaftliche oder persönliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmer, die Zahlung eines Entgelts oder eine Weisungsgebundenheit ist daher nicht zu verlangen.
 
Nicht versichert sind bloße Gefälligkeitshandlungen zwischen Verwandten oder Freunden und Bekannten, die aufgrund familienhafter oder persönlicher, gesellschaftlicher Beziehungen geleistet werden. Hierbei kommt es zum einen wesentlich auf den Grad der verwandtschaftlichen oder sonstigen persönlichen Beziehungen an und zum anderen auf die Dauer der ausgeübten Tätigkeit.
 
Nicht versichert ist ein Handeln vorwiegend im eigenen Interesse, auch wenn es zugleich einem anderen zugute kommt. Für die Abgrenzung der versicherten von der nichtversicherten Tätigkeiten sind die gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls und das sich daraus ergebende Gesamtbild maßgebend.
 
(SG Koblenz, Urteil vom 31. März 2005 – S 7 U 318/03)
 
http://www.finanztip.de/gesetzliche-unfallversicherung/
== '''Schwarzarbeit - Folgen''' ==
== '''Schwarzarbeit - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
== '''Schwarzarbeit - Aktuelles (20112014/20122015)''' ==
Das Thema Schwarzarbeit bekommt durch neue Gesetze und durch eine schärfere Rechtsprechung zunehmend Dynamik.
So wurde das Personal beim Zoll durch das Mindestlohngesetz aufgestockt. Auch das geplante Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von
Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wird dazu führen, dass zukünftig verstärkt mit Kontrollen auch zur Schwarzarbeit gerechnet werden muss.
== '''Interviews zum Thema Schwarzarbeit''' ==
(113) WDR Daheim und unterwegs vom 11.07.2016Moderation Sandra Quellmann und Marco LombardoRechtsanwalt Felser beantwortet live Fragen zu Gefälligkeiten, Freundschaftsdiensten, Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit. (12) Bild.de vom 11.01.2016Acht Mio. Deutsche besserten 2015 ihr Gehalt auf | Sieben Fragenzur Schwarzarbeit [http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/schwarzarbeit/schwarzarbeit-8-mio-deutsche-tun-es-existenzrisiko-kuendigung-44069646.bild.html]Beitrag mit Klickstrecke und Zitaten von Rechtsanwalt Felser (11) Bild.de vom 25.10.2011
Schwarzarbeit: Trend Haushaltshilfe 95 Prozent der Putzfrauen arbeiten schwarz [http://www.bild.de/ratgeber/2011/putzfrau/haushaltshilfen-gelten-als-voellig-normal-frueher-war-es-luxus-20619406.bild.html]
Beitrag mit Klickstrecke und Zitaten von Rechtsanwalt Felser
(210) Geld Idee Heft 03/2009
Ein kleiner Gefallen - Absicherung bei Nachbarschaftshilfe [http://www.geldidee.de/magazin/versicherung/ein-kleiner-gefallen-absicherung-bei-nachbarschaftshilfe]
Ein Beitrag von MELANIE RÜBARTSCH mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
(39) Bild.de vom 16.02.2009
Babysitten, putzen, handwerkeln Ist Hilfe unter Nachbarn schon Schwarzarbeit? [http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/schwarzarbeit/ist-hilfe-unter-nachbarn-strafbar-5845140.bild.html]
Ein Beitrag von Beatrix Altmann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
(48) Soziale Sicherheit plus 2008, 6
Schwarzarbeit – Risiken, Strafen und fragwürdige Vorteile
Fachbeitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
nicht online erhältlich
(57) Merkur Online
Auch Schwarzarbeiter haben Rechte: Arbeitgeber kann das einiges kosten [http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/auch-schwarzarbeiter-haben-rechte-arbeitgeber-kann-einiges-kosten-221049.html]
Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
Ein Beitrag von Beatrix Altmann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
(75) Deutschlandfunk MARKTPLATZ vom 31.08.2006
Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit, wo liegt die Grenze? [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/marktplatz/516662/]
Gefälligkeiten unter Freunden - Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit?
Am Mikrofon : Eva Bahner - Live im Studio Rechtsanwalt Michael W. Felser
(84) Sächsische Zeitung online
Putzen im fremden Haushalt: Beschäftigung Auch für Schwarzarbeiter gilt Unfallversicherungsschutz. [http://www.sz-online.de/_sitetools/news/printversion.asp?id=1214881&URL=/nachrichten/artikel.asp]
Ein Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
(93) Süddeutsche Zeitung vom 01.02.2006:
Schwarzarbeit: Bestraft wird vor allem der Arbeitgeber
Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
leider nicht mehr online
(102) WDR5 Funkhaus Europa vom 17.01.2006:
"Schwarzarbeit - nein Danke!
Mit Interview Rechtsanwalt Felser
leider nicht mehr online
(111) WDR Westpol vom 16.12.2003
Schwarzarbeit
Mit TV Interview Rechtsanwalt Felser
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