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Sozialplan

403 Byte hinzugefügt, 15:55, 2. Jul. 2013
/* Abfindungssozialplan */
== '''Abfindungssozialplan''' ==
Die in einem Sozialplan vereinbarte Höhe der Abfindung schwankt zwischen 0,3 und in der Spitze 2,5 Gehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Im Sozialplan wird in der Regel eine höhere Abfindung vereinbart als die Arbeitsgerichte seit jeher im Gütetermin nach der sog. Abfindungsformel (Faktor 0,5) anbieten und den seit einigen Jahren auch das Kündigungsschutzgesetz in § 1a KSchG vorsieht.
== '''Umzugssozialplan''' ==
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