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Sozialplan

397 Byte hinzugefügt, 17:17, 2. Jul. 2013
/* Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt */
== '''Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt''' ==
Ein Rechtsanwalt kann den Betriebsrat beraten, aussergerichtlich und auch vor Gericht und in der Einigungsstelle vertreten oder als Beisitzer in der Einigungsstelle unterstützen. Die Kosten hat bei Erforderlichkeit der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG zu tragen; die Tätigkeit und Vergütung als Beisitzer in der Einigungsstelle ist gesetzlich geregelt (7/10 des Honorars des Vorsitzenden). Ob ein Rechtsanwalt '''als Sachverständiger ''' im Sinne des § 111 BetrVG in Frage kommt, ist - entgegen der betriebsverfassungsrechtlichen Praxis - in der Rechtsprechung nicht unumstritten.
Jedenfalls dann, wenn bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich / Sozialplan bezüglich der Betriebsänderung rechtlich schwierige Fragen aufwirt, kann auch ein Rechtsanwalt gegen den Willen des Arbeitgebers als Sachverständiger hinzugezogen werden.
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