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Sozialplan

474 Byte hinzugefügt, 17:49, 2. Jul. 2013
/* Hinzuziehung von Sachverständigen */
Ein Betriebsrat ist gerade dann, wenn der Arbeitgeber sich gegen einen Sozialplan und/oder eine Hinzuziehung eines Sachverständigen sträubt, im eigenen Interesse gut beraten, einen mit Sozialplänen erfahrenen Anwalt zur Beratung aufzusuchen. Dieser wird eine verbindliche Regelung seiner Hinzuziehung erreichen und dafür auch einstehen, so dass der Betriebsrat keine Haftung befürchten muss.
 
Bevor ich es vergesse: "Auf die Hinzuziehung bestimmter vom Arbeitgeber benannter Personen, z. B. einen Gewerkschaftsbeauftragten, brauchte sich der Gesamtbetriebrat in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht verweisen zu lassen (Annuß, NZA 2001, 367, 369; Richardi/Annuß, a.a.O., § 111 Rz. 53; GK-BetrVG/Oetker, 9. Aufl. § 111 Rz. 153; Fitting, a.a.O., § 111 Rz. 120 m.w.N.)."
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluß vom 17.03.2011 Aktenzeichen: 9 TaBV 59/10, JURIS
== '''Sozialplan - Einigungsstelle''' ==
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