Änderungen
/* Sozialplanverhandlungen */
== '''Sozialplanverhandlungen''' ==
== '''Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt''' ==
== '''Hinzuziehung von Sachverständigen''' ==
Nach § 111 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat "in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt."
== '''Sozialplan - Einigungsstelle''' ==