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Statusfeststellungsverfahren

84 Byte hinzugefügt, 16:24, 9. Mär. 2015
Der Antrag muss von Gesetzes wegen schriftlich gestellt werden. Die DRV hat hierfür den Antragsvordruck V027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ entwickelt und stellt Erläuterungen zum Antrag (Vordruck V028) zur Verfügung.
 
 
== '''Statusfeststellung / Anfrageverfahren bei der Clearingsstelle der DRV''' ==
Zuständig für die Durchführung des Anfrageverfahrens ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als hierfür bundesweit eingerichtete Clearingstelle in 10704 Berlin.
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