Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Statusfeststellungsverfahren

71 Byte hinzugefügt, 14:43, 19. Mär. 2015
/* Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten! */
Gegen den Bescheid im Statusfeststellungsverfahren ist innerhalb einer Frist von einem Monat der Widerspruch möglich, gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
 
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?'' ==
 
 
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!''' ==
Leieder werden Statusfeststellungsverfahren auf Wunsch des Auftraggebers oder Rat des Steuerberaters ohne spezialisierte anwaltliche Beratung eingeleitet. Nicht selten geschieht dies, um sich die angeblich "teure" anwaltliche Beratung zu sparen. Das rächt sich häufig: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird die Hilfe durch den Anwalt deutlich teurer. Aber das ist nicht alles: Nicht selten drohen saftige Nachzahlungen für mehrere Jahre.
== '''Steuerberater statt Anwalt bei Statusfeststellung?''' ==
1.433
Bearbeitungen