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Statusfeststellungsverfahren

235 Byte hinzugefügt, 14:54, 19. Mär. 2015
/* Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich? */
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==
Eine Statusfeststellung ist auch nach der Beendigung der Beschäftigung noch möglich. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können nach Ende der Beschäftigung eine Statusfeststellung bei der Clearingstelle der DRV beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist im Rahmen des Anfrageverfahrens nicht gehindert, über die Frage der Sozialversicherungspflicht auch nach Beendigung der Beschäftigung zu entscheiden(BSG, Urteil vom 04. Juni 2009 – B 12 KR 31/07 R –, SozR 4-2400 § 7a Nr 3).
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!''' ==
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