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Statusfeststellungsverfahren

770 Byte hinzugefügt, 13:14, 20. Mär. 2015
/* Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren) */
Die Beiträge sind erst nach rechtskräftigem Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens fällig.
 
== '''Statistik der Anerkennung Selbständigkeit beim Statusfeststellungsverfahren''' ==
 
Nach Informationen der Computerwichen wurden 2011 von der Clearingstelle der DRV 34.500 freiwillige Anfrageverfahren bearbeitet und abgeschlossen, in 39 Prozent der Fälle wurde eine abhängige Beschäftigung angenommen. 2012 wurden von 29.500 Anfragen 41,7 Prozent als scheinselbständig beurteilt. 2013 lag die Scheinselbständigkeits-Quote schon bei 45,7 Prozent ( bei 29.200 Anfragen), ein Anstieg um 6,5 Prozent binnen zwei Jahren. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Felser hält der Trend an. Das Risiko einer Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist also hoch, selbst wenn beide Seiten beantragen, eine selbständige Tätigkeit festzustellen.
== '''Wenn Sie die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens beantragen wollen''' ==
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