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Statusfeststellungsverfahren

46 Byte hinzugefügt, 14:55, 8. Apr. 2015
/* Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten! */
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!''' ==
Leieder werden Statusfeststellungsverfahren auf Wunsch des Auftraggebers oder Rat des Steuerberaters ohne spezialisierte anwaltliche Beratung eingeleitet. Nicht selten geschieht dies, um sich die angeblich "teure" anwaltliche Beratung zu sparen. Das rächt sich häufig: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird die Hilfe durch den Anwalt deutlich teurer. Aber das ist nicht alles: Nicht selten drohen saftige Nachzahlungen für mehrere Jahre. Der teuerste Rat ist immer der schlechte Rat.
== '''Steuerberater statt Anwalt bei Statusfeststellung?''' ==
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