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Statusfeststellungsverfahren

299 Byte hinzugefügt, 15:10, 8. Apr. 2015
/* Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit */
== '''Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit''' ==
Soll das Risiko einer Scheinselbständigkeit Scheinselbstständigkeit bei der Beschäftigung eines Selbständigen ausgeschlossen werden, ist das freiwillige Anfrageverfahren das richtige Verfahren. Bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit sollte das Statusfeststellungsverfahren jedoch nicht ohne vorherige qualifizierte Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eingeleitet werden. Das Statusfeststellungsverfahren schützt nämlich nicht vor Nachforderungen bei Scheinselbständigkeit.
== '''Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren)''' ==
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