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Statusfeststellungsverfahren

707 Byte hinzugefügt, 12:10, 26. Aug. 2015
Die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens vor der Clearingsstelle variert je nach Aufklärungsbedarf, soll nach internen Vorgaben aber drei Monate nicht überschreiten. Nach dem Antrag stellt die DRV zunächst einige Nachfragen und teilt nach Prüfung anschließend in einem Schreiben - überschrieben mit Anhörung - die beabsichtige Entscheidung mit mit der Aufforderung, dazu abschließend Stellung zu nehmen. Ein paar Wochen danach kommt dann der Bescheid, der das Verfahren abschließt, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
 
== '''Rücknahme des Antrags im Statusfeststellungsverfahren''' ==
 
Häufig stellt sich die Frage, ob eine Rücknahme des Antrags sinnvoll ist. Dies kann zB dann der Fall sein, wenn beide Beteiligte davon ausgehen, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt, die DRV im Rahmen der Anhörung aber mitteilt, dass sie beabsichtigt, eine abhängige Beschäftigung festzustellen. Da das Statusfeststellungsverfahren freiwillig ist und nur auf Antrag eingeleitet wird, kann es auch durch eine Rücknahme des Antrags gegenstandslos gemacht werden. Die DRV behält sich in diesem Fall nach den internen Dienstanweisungen aber vor, den Status bei der nächsten regulären lokalen Betriebsprüfung zu überprüfen.
== '''Kosten des Statusfeststellungsverfahren''' ==
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