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Statusfeststellungsverfahren

64 Byte hinzugefügt, 20:00, 8. Mär. 2016
Im Jahr 2016 ist mit weiteren Änderungen zu rechnen, da das BMAS (Bundesarbeitsministerium) im November 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der auch Auswirkungen auf die Statusfeststellung haben wird. So soll das Ergebnis im sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/611a-bgb). Die Ausführungen auf dieser Seite berücksichtigen die Rechtslage einschließlich Januar 2016. Diese Seite wurde zuletzt am 24. Januar 2016 um 14:30 Uhr geändert. Sie wurde bisher 23.796 mal abgerufen.
== '''Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahrenbei der Rentenversicherung''' ==
Das Sozialgesetzbuch IV bietet zwei Statusfeststellungsverfahrenbei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, um die Sozialversicherungspflichtigkeit der Beschäftigung klären zu lassen:
1. Das (freiwillige) Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV für Selbständige und ihre Auftraggeber
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