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Statusfeststellungsverfahren

289 Byte hinzugefügt, 18:06, 27. Apr. 2016
Eine Hilfe zur Beantwortung der Fragen im Vordruck C0031 mit Erläuterung der Bedeutung und der Risiken stellen wir Ihnen auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/hilfe-zum-drv-fragebogen-c0031] zur Verfügung.
== '''Frist für das den Antrag im Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung''' ==
Eine Frist für das den Antrag (Statusfeststellungsverfahren ) sieht das Gesetz Sozialgesetzbuch nicht vor. Man kann den Antrag auf Klärung des Status daher jederzeit stellen. Allerdings macht es (nur) Sinn, das Statusfeststellungsverfahren möglichst vor Beschäftigungsbeginn oder jedenfalls innerhalb des ersten Monats einzuleiten.
In § 7a Abs. 6 SGB IV heisst es nämlich:
von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und
der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
 
Wird der Antrag auf Klärung im Statusfeststellungsverfahren nach dem ersten Beschäftigungsmonat oder gar nach jahrelanger freien Mitarbeit gestellt, drohen Nachzahlungen, im letztgenannten Fall erhebliche Beitragsnachforderungen.
== '''Widerspruch gegen den Bescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren''' ==
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