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Statusfeststellungsverfahren

7.050 Byte hinzugefügt, 15:46, 22. Feb. 2018
/* Interviews von Rechtsanwalt Felser zu Scheinselbständigkeit und Statusfeststellungsverfahren */
== '''Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren2016''' ==
Im Jahr 2016 ist mit weiteren Änderungen zu rechnen, da das BMAS (Bundesarbeitsministerium) im November 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der auch Auswirkungen auf die Statusfeststellung haben wird. So soll das Ergebnis im sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/611a-bgb). Die Ausführungen auf dieser Seite berücksichtigen die Rechtslage einschließlich Januar 2016. Diese Seite wurde zuletzt am 24. Januar 2016 um 14:30 Uhr geändert. Sie wurde bisher 23.796 mal abgerufen. == '''Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung''' == Das Sozialgesetzbuch IV bietet zwei Statusfeststellungsverfahrenbei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, um die Sozialversicherungspflichtigkeit der Beschäftigung klären zu lassen:
1. Das (freiwillige) Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV für Selbständige und ihre Auftraggeber
== '''Statistik / Ergebnis beim Statusfeststellungsverfahren''' ==
Nach Informationen der Computerwichen Computerwoche wurden 2011 von der Clearingstelle der DRV 34.500 freiwillige Anfrageverfahren bearbeitet und abgeschlossen, in 39 Prozent der Fälle wurde eine abhängige Beschäftigung angenommen. 2012 wurden von 29.500 Anfragen 41,7 Prozent als scheinselbständig beurteilt. 2013 lag die Scheinselbständigkeits-Quote schon bei 45,7 Prozent ( bei 29.200 Anfragen), ein Anstieg um 6,5 Prozent binnen zwei Jahren. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Felser hält der Trend an. Das Risiko einer Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist also hoch, selbst wenn beide Seiten beantragen, eine selbständige Tätigkeit festzustellen. Nach einer Auskunft des BMWI aus Juni 2015 für den Zeitraum 2007 bis 2014, dass sich auf Statistiken der DRV stützt, sind die Zahlen allerdings noch dramatischer angestiegen.
== '''Statusfeststellungsverfahren - pro und contra''' ==
Um das Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, brauchen Sie folgende Formulare
- Formular V027 V0027 (früher V027: Antrag auf Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens) - Download hier [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/v0027]
- Formular V028 V0028 (früher V028: Erläuterungen zum Antrag / Formular V0027 V027)- Download hier [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/v0028]
Eine Ausfüllhilfe zum Formular V0027 stellt Rechtsanwalt Felser auf Scheinselbstaendigkeit.de zur Verfügung [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/hilfe- Vordruck C031 (Fragen der DRV zum Auftragsverhältnis)-drv-fragebogen-v027].
Die Formulare können Sie hier auf den Seiten - Formular C0031 (Fragen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVzum Auftragsverhältnis Selbständiger = Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses) herunterladen - Download hier [http://www.deutsche-rentenversicherungscheinselbstaendigkeit.de/Allgemeinlexikon/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.htmlc0031]
== '''Formular V0027 - V027''' ==Formular C0032 (Fragen der DRV zum Auftragsverhältnis). Rechtsanwalt Felser stellt eine Erläuterung zum Fragebogen und den Fragebogen selbst zum Download zur Verfügung [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/c0032]
- Formular C0033 (Fragen der DRV zur Beurteilung des Status "mitarbeitende Angehörige) - Download hier [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/drv-formular-c0033] Eine Ausfüllhilfe zum Formular C0031 stellt Rechtsanwalt Felser auf Scheinselbstaendigkeit.de zur Verfügung [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/hilfe-zum-drv-fragebogen-c0031] Die Formulare - nicht aber unsere Ausfüllhilfen - können Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) herunterladen [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html] == '''Formular V0027 - V027 - Antrag im Statusfeststellungsverfahren''' == Das Formular V0027 - V027 stellt den Antrag auf Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens Statusfeststellungsverfahren dar. Es ist auf einen Antrag des Auftragnehmers ausgerichtet, dem der Auftraggeber sich anschließt. Den Download dess Antrags V0027 finden Sie hier [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/v0027]. Eine informative und unabhängige Ausfüllhilfe mit Erläuterungen zum Formular V0027 - V027 stellen wir auf Scheinselbstaendigkeit.de [6http://www.scheinselbstaendigkeit.de/hilfe-zum-drv-fragebogen-v027] zur Verfügung.Zur Antragsfrist im Statusfeststellungsverfahren siehe weiter unten [http://www.felser.de/rechtslexikon/Statusfeststellungsverfahren#Statusfeststellungsverfahren_auch_nachtr.C3.A4glich_m.C3.B6glich.3F]
== '''Formular V0028 bzw. V028''' ==
Das Formular V0028 bzw. V028 stellt eine Hilfe zum Ausfüllen des Formulars V0027 bzw. V027 (Antrag auf Durchführung Statusfeststellungsverfahren) dar und enthält Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung zum Formular V0027. Allerdings sind die Erläuterungen immer aus der Sicht der Clearingstelle zu verstehen.  Hier finden Sie den Download für das Formular V0028 / V028 [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/v028] Eine informative und unabhängige Ausfüllhilfe mit Erläuterungen zum Formular V0027 / V027 stellen wir auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/hilfe-zum-drv-fragebogen-v027] zur Verfügung.
== '''Vordruck Formular C0031 (früher C031)''' ==
Im Vordruck Fragebogen / Formular C0031 (Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses) werden folgende Fragen gestellt:
3.1.
Im Rahmen der späteren schriftlichen Anhörung stellt die Clearingsstelle der DRV Ihnen weitere Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Eine Hilfe zur Beantwortung der Fragen im Vordruck Den Download für das Formular (Fragebogen) C0031 mit Erläuterung der Bedeutung und der Risiken stellen wir Ihnen finden Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/wp-content/uploads/2015/07/Formular-C0031.pdf] zur Verfügung.
== '''Frist für das Statusfeststellungsverfahren bei Eine Hilfe zur Beantwortung der Deutschen Rentenversicherung''' ==Fragen im Vordruck C0031 mit Erläuterung der Bedeutung und der Risiken stellen wir Ihnen auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de/hilfe-zum-drv-fragebogen-c0031] zur Verfügung.
== '''Frist für den Antrag im Statusfeststellungsverfahren''' == Eine Frist für das den Antrag (Statusfeststellungsverfahren ) sieht das Gesetz Sozialgesetzbuch nicht vor. Man kann den Antrag auf Klärung des Status daher jederzeit stellen. Allerdings macht es (nur) Sinn, das Statusfeststellungsverfahren möglichst vor Beschäftigungsbeginn oder jedenfalls innerhalb des ersten Monats einzuleiten.
In § 7a Abs. 6 SGB IV heisst es nämlich:
von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und
der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
 
Wird der Antrag auf Klärung im Statusfeststellungsverfahren nach dem ersten Beschäftigungsmonat oder gar nach jahrelanger freien Mitarbeit gestellt, drohen Nachzahlungen, im letztgenannten Fall erhebliche Beitragsnachforderungen.
== '''Widerspruch gegen den Bescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren''' ==
Der Widerspruch gegen den Bescheid der DRV muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Der Widerspruch kann fristwahrend auch ohne Begründung eingelegt werden. Vor der Begründung ist Akteneinsicht zu empfehlen. Wenn die Frist versäumt wurde, sollte unbedingt ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden.
 
== '''Muster für den Widerspruch gegen den Bescheid der DRV''' ==
 
Hier finden Sie in Kürze ein Muster für einen fristwahrenden Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren. Wir raten aber dringend von einer Selbstvertretung oder Vertretung durch einen im Thema nicht 100%ig versierten Rechtsanwalt ab. Missverständliche Angaben sind später oft nicht zu korrigieren. Das Muster soll nur in Fällen, in denen der Fristablauf unmíttelbar bevorsteht, eine Versäumung der Frist verhindern. Der Widerspruch muss nicht sofort begründet werden. Für die Begründung sollten Sie einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der zunächst die für einen erfolgreichen Widerspruch notwendige Einsicht in die Akte nehmen wird. Die Akteneinsicht wird nur Anwälten gewährt.
== '''Frist für die Klage gegen den Bescheid''' ==
Gegen den Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherungb kann innerhalb einer Frist von einem Monat sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Dadurch kann es zu zwei Verfahren an verschiedenen Sozialgerichten kommen. Das zuerst eingereichte Verfahren "führt", das später anhängig gemachte Verfahren wird in der Regel zum Ruhen gebracht. Je nach regionaler Rechtsprechung ist aus taktischen Gründen zu überlegen, welches Verfahren durchgeführt wird. Die Verfahren sind auch bei den Kosten unterschiedlich.
 
== '''Muster für die Klage gegen den Bescheid''' ==
 
Hier finden Sie in Kürze ein Muster für einen fristwahrende Klage vor dem Sozialgericht gegen einen negativen Widerspruchsbescheid der DRV im Statusfeststellungsverfahren. Wir raten aber dringend von einer Selbstvertretung oder Vertretung durch einen im Thema nicht 100%ig versierten Rechtsanwalt ab. Missverständliche Angaben sind später oft nicht zu korrigieren. Das Muster soll nur in Fällen, in denen der Fristablauf unmíttelbar bevorsteht, eine Versäumung der Frist verhindern. Die Klage ans Sozialgericht muss nicht sofort begründet werden. Für die Begründung sollten Sie einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der zunächst die für einen erfolgreiche Klage notwendige Einsicht in die Akte nehmen wird. Die Akteneinsicht wird nur Anwälten gewährt.
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==
== '''Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige''' ==
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Einstellung von Geschäftsführern [[Geschäftsführer]] und Familienangehörigen ist anders als das Anfrageverfahren bei Selbständigen / Arbeitnehmern zwingend durchzuführen.
Nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB (idF. ab 1.1.2005) ist über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses, in denen der Arbeitgeber Anmeldungen nach § 28a SGB IV für Ehegatten und Lebenspartner oder geschäftsführende Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2004 erstellt, von Amts wegen über den Status zu entscheiden.
Antrag für das Statusfeststellungsverfahren [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/205780/publicationFile/1624/april_top1_rs_selbstaendigkeit_anlage4_anhang.pdf]
== '''Formulare im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV für Geschäftsführer und Familienangehörige''' ==
Für den Antrag sollte man sich mit den Formularen V0027 (früher V027), V0028 (früher V028, Erläuterungen) sowie den Anlagen C0032 (Gesellschafter und GmbH-Geschäftführer) und C0033 (Familienangehörige) beschäftigen. Auf Scheinselbstaendigkeit.de finden Sie eine Kommentierung von Rechtsanwalt Felser zum Antragsformular V0027 / V027unter "Hilfe zum DRV Fragebogen" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de]. Sie sollten zudem die Anlage 3 zum Rundschreiben aus 2014 gelesen haben [Anlage 3: i.d.F. vom 09.04.2014: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH, sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH - Erläuterung der Spitzenorganisationen zur Änderung vom 9.4.2014).
== '''Formulare V0027 und V0028''' ==
Das Formular V0027 - V027 stellt den Antrag auf Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens dar. Anders als im Falle eines Selbständigen handelt es sich seit 2004 um ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren, so dass der Antrag nicht zurückgenommen werden kann. Die Erläuterungen der DRV zum Antrag V0027 / V027 finden Sie im Merkblatt V0028 / V028. Sämtliche Formulare können Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de herunterladen. Auf Scheinselbstaendigkeit.de finden Sie eine Kommentierung von Rechtsanwalt Felser zum Antragsformular V0027 / V027 unter "Hilfe zum DRV Fragebogen" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de].
== '''Vordruck Formular C0032''' ==
Der Vordruck Das Formular C0032 ist die Anlage zum Statusfeststellungsantrag V0027 (früher V027) für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH.
Im Rahmen der späteren schriftlichen Anhörung stellt die Clearingsstelle der DRV Ihnen weitere Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Eine Hilfe zur Beantwortung der Fragen im Vordruck Formular C0032 mit Erläuterung der Bedeutung und der Risiken stellen wir Ihnen bald auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de] zur Verfügung.
== '''Vordruck Formular C0033''' ==
Der Vordruck Das Formular C0033 ist die Anlage zum Statusfeststellungsantrag V0027 (früher V027) für mitarbeitende Angehörige. Das Formular enthält Fragen der DRV, um den Status zu klären, also die Frage, ob eine sozialversicherungspflichtige oder sozialversicherungsfreie Beschäftigung vorliegt.
Im Rahmen der späteren schriftlichen Anhörung stellt die Clearingsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihnen unter Umständen weitere Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
 
Eine Ausfüllhile mit Erläuterung der Bedeutung der Fragen der DRV finden Sie auf Scheinselbstaendigkeit.de [http://www.scheinselbstaendigkeit.de].
== ''' Seminar Statusfeststellungsverfahren - Risiken und Chancen ''' ==
(6) Financial Times Deutschland vom 27.6.2000: "Rentenkasse versperrt Selbstständigen die Flucht. Für Selbstständige in Deutschland wird es schwerer, sich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entziehen." Ein Beitrag von Margarethe Heckel mit Zitaten aus einem Interview mit Rechtsanwalt Felser [http://www.ftd.de/politik/deutschland/:rentenkasse-versperrt-selbststaendigen-die-flucht/1053412.html]
 
(7) Verkehrsrundschau vom 21.09.2017 RECHT + GELD. INSOLVENZRISIKO SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
sind oft existenzgefährdend", weiß der Brühler Rechtsanwalt Michael Felser. Sie werden auf Basis der Rechnungsbeträge ermittelt und meist mit Säumniszuschlägen in Höhe von zwölf Prozent verzinst. "Scheinselbstständige zu beschäftigen, wird zum Insolvenzrisiko" [https://www.verkehrsrundschau.de/suche?globalsearchterm=Felser]
 
(8) DER FUSS 9/10-2017: Interview Rechtsanwalt Felser mit Autorin Petra Zimmermann zur Sozialversicherungspflicht von Podologen: „Wirrwarr Rentenversicherung“ (Interview online auf Der Fuss) [https://www.der-fuss.de/51-praxisfuehrung/1231-wirrwarr-rentenversicherung]
 
(9) 09.10.2017 in RTL: Team Wallraff: Günter Wallraff im Gespräch mit Rechtsanwalt Michael Felser
(das ganze Interview bei www.rtl.de) [https://www.rtl.de/cms/team-wallraff-guenter-wallraff-im-gespraech-mit-rechtsanwalt-michael-felser-4128929.html]
 
(10) FOCUS-BUSINESS Heft 4/2017 November/Dezember 2017: Stolperfallen inklusive - So entscheiden Statusprüfer, ob Auftragnehmer selbstständig sind – oder nicht (S. 162) mit Interview RA Felser (Heft kann hier bestellt werden)
== ''' Weblinks''' ==
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Statusfeststellungsverfahren" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de]. Er hat seit 1995 zahlreiche mehr als tausend Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige "Kinder wieder aus dem Brunnen geholt". Unterstützt Jeden Monat bearbeitet die Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte ca. 25 Mandate aus dem Bereich "Sozialversicherungspflicht". Rechtsanwalt Felser unterstützt auch Rechtsanwälte und Steuerberater als Zweitmeinung oder Coach bei Statusfeststellungsverfahren oder Verfahren gegen die DRV oder Finanzverwaltung. Referenzen auf Anfrage. Medien greifen gerne auf Rechtsanwalt Felser als Experten zurück, BILD.de in inzwischen über 100 Beiträgen und ARD/WDR in weit über hundert Beiträgen im TV und Radio.
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