Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Statusfeststellungsverfahren

121 Byte hinzugefügt, 22:06, 7. Apr. 2012
== '''Freiwilligea Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren) nach § 7a Abs.1 Satz 2 SGB IV für Selbständige oder Arbeitnehmer''' ==
Seit 1999 gibt es für die Klärung der Frage, ob eine Beschäftigung selbständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig oder nichtselbständig als abhängig Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig ist, ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Auftraggeber wie Auftragnehmer können dieses Verfahren einleiten, oder beide gemeinsam. Belohnt wird die Einleitung mit der Sozialversicherungsfreiheit während der Dauer der Klärung durch das Statusfeststellungsverfahren.
Das Statusfeststellungsverfahren wird allerdings gerne missbraucht, um für Aufträge von kurzer Dauer, die völlig weisungsabhängig durchgeführt werden, Sozialversicherungsfreiheit zu erlangen. Denn selbst wenn nach Durchführung des Verfahrens die Sozialversicherungspflichtigkeit der Tätigkeit festgestellt wird, bleibt die Beschäftigung beitragsfrei, denn während der Dauer des Verfahrens werden keine Beiträge fällig und auch nicht erhoben.
== '''Wenn Sie die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens beantragen wollen''' ==
Sie sollten sich vorher gründlich beraten lassen und den Status vorab prüfen lassen.
Gegen den Bescheid kann nur binnen eines Monats Widerspruch http://www.widerspruch.tv/ eingelegt werden.
 
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!''' ==
 
klklklk
jkjkjk
hjkhkjk
== '''Checkliste mit Berufsbildern und Kriterien''' ==
1.433
Bearbeitungen