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Statusfeststellungsverfahren

307 Byte hinzugefügt, 22:42, 7. Apr. 2012
Das Statusfeststellungsverfahren endet mit einer verbindlichen Entscheidung (Verwaltungsakt) in Form eines Bescheides über den Status abgeschlossen und sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer zugesandt.
Gegen den Bescheid kann nur binnen eines Monats Widerspruch [[http://www.widerspruch.tv/ ]] eingelegt werden. 
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!''' ==
Leieder werden Statusfeststellungsverfahren auf Wunsch des Auftraggebers oder Rat des Steuerberaters ohne spezialisierte anwaltliche Beratung eingeleitet. Nicht selten geschieht dies, um sich die angeblich "teure" anwaltliche Beratung zu sparen. Das rächt sich häufig: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird es die Hilfe durch den Anwalt deutlich teurer. Aber das ist nicht alles: Nicht selten drohen saftige Nachzahlungen für mehrere Jahre.
== '''Steuerberater statt Anwalt?''' ==
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Statusfeststellungsverfahren" spezialisierter Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl und Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de". Er hat zahlreiche Selbständige und Unternehmen durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Referenzen auf Anfrage.
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