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Statusfeststellungsverfahren

178 Byte hinzugefügt, 22:49, 7. Apr. 2012
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Die Durchführung der Statusprüfung erfolgt nach den Regeln, die die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beraten haben und die als Ergebnis in einem Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zusammengefasst sind(Rundschreiben zum Statusfeststellungsverfahren von GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN, DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN, BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG vom 13. April 2010).
Auftraggeber und Auftragnehmer werden vor der endgültigen Entscheidung darüber informiert, zu welchem Ergebnis die Deutsche Rentenversicherung gelangt ist. Den Beteiligten wird dann noch einmal Gelegenheit gegeben, sich zu äussern. Erst danach ergeht der Bescheid der DRV.
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