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Statusfeststellungsverfahren

1.069 Byte hinzugefügt, 16:33, 9. Mär. 2015
/* Wenn Sie die Statusfeststellung im Wege des Anfrageverfahrens beantragen wollen */
Sie sollten sich vorher gründlich beraten lassen und den Status vorab prüfen lassen.
Der Antrag muss von Gesetzes wegen schriftlich gestellt werden. Die DRV hat hierfür den Antragsvordruck V027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ entwickelt und stellt Erläuterungen zum Antrag (Vordruck V028) zur Verfügung.== '''Statusfeststellungsverfahren - Form''' ==
Der Antrag muss von Gesetzes wegen schriftlich gestellt werden. Er kann von Auftraggeber und Auftragnehmer gestellt werden. Beide werden von der DRV von Amts wegen beteiligt und angehört.
 
== '''Statusfeststellungsverfahren - Frist''' ==
 
Das Statusfeststellungsverfahren kann jederzeit beantragt werden, allerdings macht es nur bis zum ersten Monat der Beschäftigungsaufnahme Sinn, weil nur dann die begrenzte Befreiungsmöglichkeit von der Sozialversicherungspflicht besteht.
 
== '''Statusfeststellungsverfahren - Formular / Vordruck''' ==
 
Die DRV hat hierfür den Antragsvordruck / das Formular V027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ entwickelt und stellt Erläuterungen zum Antrag (Vordruck V028) zur Verfügung. Daneben ist beim Anfrageverfahren der Vordruck C00031 auszufüllen.
 
== '''Statusfeststellungsverfahren - Kommentar bzw. Hinweise zum Formular V027''' ==
 
Wir haben für unsere Mandanten einen Kommentar zum Formular entwickelt, der die einzelnen Fragen erläutert und Hinweise für die Ausfüllung bzw. Beantwortung des Formulars gibt. Noch wichtiger sind allerdings die Erläuterungen zum Vordruck / Formular C00031, mit dem die wesentlichen Kriterien für die selbständige bzw. abhängige Beschäftigung abgefragt werden.
== '''Statusfeststellung / Anfrageverfahren bei der Clearingsstelle der DRV''' ==
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