Änderungen

Transferagentur

50 Byte hinzugefügt, 21:50, 16. Apr. 2012
/* Rechtsgrundlagen zur Transferagentur */
Die Transferagentur ist jetzt in § 110 SGB III geregelt(früher, d.h. bis 31.3.2012 in § 216a SGB III). Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I Nr. 69 S. 2854) wurden die §§ 216a und 216b SGB III a.F. mit Wirkung ab dem 01.04.2012 durch die §§ 110 und 111 SGB III n.F. ersetzt.
Der Gesetzestext lautet jetzt wie folgt: '''§ 110 SGB III Transfermaßnahmen'''
(1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen teil, wird diese Teilnahme gefördert, wenn
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