Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Transferagentur

1.379 Byte hinzugefügt, 22:03, 16. Apr. 2012
/* Transferagentur */
== '''Transferagentur''' ==
Eine Transferagentur wird direkt vom Unternehmen, das Personal abbaut beauftragt oder aber bei einer vom Unternehmen beauftragten Beratungsfirma eingerichtet. Sie berät, vermittelt und betreut die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten während der Kün-digungsfrist. Ziel ist es, im Rahmen der Förderung nach § 110 die Vermittlungschancen zu verbessern und den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern (z. B. Profiling, Planung künftiger Berufsweg, Bewerbungstraining, Akquisition und Vermittlung offener Stellen).
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) - gültig ab 1. April 2012 –
== '''Rechtsgrundlagen zur Transferagentur''' ==
== '''Urteile / Beschlüsse zur Transferagentur''' ==
Zu den ab 1.4.2012 geltenden Neuregelungen liegen naturgemäß noch keine aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder Verwaltungsgerichte vor. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden.
== '''Informationsmaterial zum Thema Transferagentur''' ==
(6) Antragsformular Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen - § 110 SGB III - Abrechnungsliste [[http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-TL-408-Foederung-Transfermassnahmen.pdf]]
== '''Betriebsratsschulungen und Seminare zu Transfergesellschaft und Transferagentur2012''' == 
Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Seminare und Schulungen für Betriebsrat, Gesamtberiebsrat und Konzernbetriebsrat zum Thema "Informationsrechte, Überwachungsrechte und Mitbestimmungsrechte bei Transferleistungen nach §§ 110 ff. SGB III" an. Teilnehmer müssen für eine eintägige Schulung mit einem Seminarbeitrag von 250 Euro zzgl. Mwst. rechnen. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers / der Dienststelle erforderlich. Auskünfte und aktuelle Seminartermine unter 02232/945040-14.
== '''Interviews''' ==
1.433
Bearbeitungen