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Transfersozialplan

6.145 Byte hinzugefügt, 22:27, 16. Apr. 2012
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) - gültig ab 1. April 2012 –
 
Im Gegensatz zum > Interessenausgleich ist der Transfersozialplan über Einigungsstelle erzwingbar. Der Sozialplan hat die Maßnahmen zur Milderung der durch die Restrukturierung entstehenden Nachteile zum Gegenstand (Abfindungen, Transferleistungen), § 112 BetrVG.
 
Der Transfersozialplan ist eine besondere Form des Sozialplans, bei der nicht die Abfindung, sondern die Beschäftigungsförderung im Vordergrund steht. Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung des Transfersozialplans, er ist im Grund genommen ebenfalls in den §§ 111 ff. BetrVG, insbesondere § 112 und 112 a BetrVG geregelt. Durch § 112 Abs. 5 Nr. 2 a BetrVG wird die Einigungsstelle bei Herbeiführung eines Sozialplanes verpflichtet, insbesondere die im SGB III vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Daneben spielen für den Betriebsrat die Beschäftigungsförderungs- und Beschäftigungssicherungsrechte in den §§ 92 a BetrVG und 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG eine wichtige Rolle.
== '''Rechtsgrundlagen zum Transfersozialplan''' ==
Im Gegensatz zum > Interessenausgleich ist der § 112 BetrVG§ 80 BetrVG§ 92 a BetrVG§ 110 SGB III§ 111 SGB III  == '''Beteiligungsrechte / Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Transfersoziaplan''' == Dem Betriebsrat stehen die vollen Beteiligungsrechte nach den §§ 111 ff. BetrVG auch beim Transfersozialplan über Einigungsstelle erzwingbarzu. Der Sozialplan hat Auch die Maßnahmen zur Milderung Entscheidung ob ein "Abfindungssozialplan" oder ein Transfersozialplan vereinbart wird und wie dieser ausgestaltet wird, unterliegt der durch die Restrukturierung entstehenden Nachteile zum Gegenstand vollen, erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (Abfindungenoder Gesamtbetriebsrats / seltener des Konzernbetriebsrats). Lediglich die Einigungsstelle wird gesetzlich verpflichtet, die Transferleistungenzu berücksichtigen, sie kann aber davon absehen, wenn die Beteiligten, also Betriebsrat und Unternehmen keinen Transfersozialplan mit Inanspruchnahme von Transferleistungen wollen. == '''Muster eines Transfersozialplans''' == Inhalte eines Transfersozialplans via Netzwerk Beschäftigtentransfer (BA)[http://www.netzwerk-beschaeftigtentransfer.de/transfersozialplan/inhalte.html]
== '''Urteile / Beschlüsse zum Transfersozialplan''' ==
Zu den ab 1.4.2012 geltenden Neuregelungen liegen naturgemäß noch keine aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder Verwaltungsgerichte vor. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden.
== '''Informationsmaterial zum Thema Transferleistungen / Transfersozialplan''' ==
== '''Informationsmaterial zum Thema Transfersozialplan''' ==(1) Foliensatz der Bundesagentur für Arbeit zu den Änderungen bei den Transferleistungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in 2012 [http://www.gib.nrw.de/service/downloads/praesentation-maus-transferleistungen]
(2) Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu den ab 1. April 2012 geltenden Regelungen für Transferleistungen [[http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen-04-2012.pdf]]
(3) Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) der Bundesagentur für Arbeit (Stand Februar 2012)- gültig ab 1. April 2012 [http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-02-2012-Transfer-GA-Anlage.pdf]. (4) Erläuterungen des BMAS zu Transferleistungen 2012 [http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/transferleistungen.html] (5) Aktualisierter Beitrag in Wikipedia zum Thema "Transfergesellschaft" [http://de.wikipedia.org/wiki/Transfergesellschaft] (6) Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III [[http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-TL-402-Antrag-Transfermassnahme.pdf]] (6) Antragsformular Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen - § 110 SGB III - Abrechnungsliste [[http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-TL-408-Foederung-Transfermassnahmen.pdf]] == '''Muster eines TransfersozialplansBetriebsratsschulungen und Seminare zu Transferleistungen / Transfersozialplan 2012''' == Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Seminare und Schulungen für Betriebsrat, Gesamtberiebsrat und Konzernbetriebsrat zum Thema "Informationsrechte, Beratungsrechte, Überwachungsrechte und Mitbestimmungsrechte bei Transferleistungen nach §§ 110 ff. SGB III" an. Teilnehmer müssen für eine eintägige Schulung mit einem Seminarbeitrag von 250 Euro zzgl. Mwst. rechnen. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers / der Dienststelle erforderlich. Auskünfte und aktuelle Seminartermine unter 02232/945040-14. == '''Informationsmaterial zum Thema Transferleistungen und Transfersozialplan''' == (1) Foliensatz der Bundesagentur für Arbeit zu den Änderungen bei den Transferleistungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in 2012 [http://www.gib.nrw.de/service/downloads/praesentation-maus-transferleistungen] (2) Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu den ab 1. April 2012 geltenden Regelungen für Transferleistungen [[http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen-04-2012.pdf]] (3) Geschäftsanweisungen Transferleistungen (§§ 110, 111 und 134 SGB III) der Bundesagentur für Arbeit (Stand Februar 2012)- gültig ab 1. April 2012 [http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-02-2012-Transfer-GA-Anlage.pdf]. (4) Erläuterungen des BMAS zu Transferleistungen 2012 [http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/transferleistungen.html]
(5) Aktualisierter Beitrag in Wikipedia zum Thema "Transfergesellschaft" [http://de.wikipedia.org/wiki/Transfergesellschaft]
(6) Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III [[http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-TL-402-Antrag-Transfermassnahme.pdf]]
== '''Betriebsratsschulungen und Seminare zum Thema Transfersozialplan (6) Antragsformular Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen - § 110 SGB III - Abrechnungsliste [[http:/ Transfergesellschaft''' ==/www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-TL-408-Foederung-Transfermassnahmen.pdf]]
== '''Betriebsratsschulungen und Seminare zu Transfergesellschaft und Transferagentur 2012''' ==
Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Seminare und Schulungen für Betriebsrat, Gesamtberiebsrat und Konzernbetriebsrat zum Thema "Informationsrechte, Überwachungsrechte und Mitbestimmungsrechte bei Transferleistungen nach §§ 110 ff. SGB III" an. Teilnehmer müssen für eine eintägige Schulung mit einem Seminarbeitrag von 250 Euro zzgl. Mwst. rechnen. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers / der Dienststelle erforderlich. Auskünfte und aktuelle Seminartermine unter 02232/945040-14.
== '''Interviews''' ==
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