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Whistleblowing

459 Byte hinzugefügt, 20:45, 25. Sep. 2016
CASE OF HEINISCH v. GERMANY (Application no. 28274/08) (leider nur in englisch)[http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=888505&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649]
== '''Interviewsüber Whistleblower mit Rechtsanwalt Felser''' ==
WDR 2 vom 26.9.2016:SnowdenLive Interview von Rechtsanwalt Felser. journalist Heft 6/7 2016: HELDEN, DIE VERRÄTER SINDEin Beitrag von Monika Lungmus über Whistleblower mit Interviezitaten von Rechtsanwalt Felserleider nicht online als Volltext verfügbar WDR 2 vom 16.4.2016: Arbeitsrecht: Whistleblower im Unternehmen. Ein Beitrag von Ute Schyns mit Interview von Rechtsanwalt Felser.
[http://www1.wdr.de/verbraucher/digital/whistleblower-224.html]
== '''Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Kündigungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [http://www.juracity.de] sowie der Themendomain Kuendigung.de [http://www.kuendigung.de]. Er hat einige Arbeitnehmer sachkundig bei Problemen nach einer Anzeige beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Whistleblowing". Er ist als externer Ombudsmann der Stadtwerke Brühl auch für anonyme Hinweisgeber aus dem Kreis der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten zuständig.
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