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Whistleblowing

293 Byte hinzugefügt, 15:54, 10. Apr. 2012
Whistleblowing - Strafanzeige gegen den Arbeitgeber
Der Fall einer Pflegekraft aus Berlin hat das Thema wieder ins öffentliche Bewußtsein gerückt: Dieser war gekündigt worden, weil sie auf Misstände in einem Altenheim hingewiesen und schließlich Strafanzeige erstattet hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin== '''Whistleblowing -Brandenburg sah die Kündigung als rechtmäßig an. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rückte die national etwas verrückten Maßstäbe wieder zu Recht und verurteilte Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung wegen der aus Sicht des EGMR menschenrechtswidrigen gerichtlichen Entscheidung.Dabei lag das Landesarbeitsgericht Berlin durchaus auf der bisherigen Linie deutscher Arbeitsgerichte, die im Ergebnis dazu führt, daß man sich nicht mehr fragen muss, warum schlimme Misstände in Betrieben nur durch Zufall und die Presse ans Tageslicht kommen. Die Mitarbeiter, die das täglich miterlebt und geschwiegen haben, hatten guten Grund dazu. Strafanzeige gegen den Arbeitgeber''' ==
 == '''Urteil des EGMR zum Whistleblowing''' == Der Fall einer Pflegekraft aus Berlin hat das Thema wieder ins öffentliche Bewußtsein gerückt: Dieser war gekündigt worden, weil sie auf Misstände in einem Altenheim hingewiesen und schließlich Strafanzeige erstattet hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah die Kündigung als rechtmäßig an. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rückte die national etwas verrückten Maßstäbe wieder zu Recht und verurteilte Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung wegen der aus Sicht des EGMR menschenrechtswidrigen gerichtlichen Entscheidung. Dabei lag das Landesarbeitsgericht Berlin durchaus auf der bisherigen Linie deutscher Arbeitsgerichte, die im Ergebnis dazu führt, daß man sich nicht mehr fragen muss, warum schlimme Misstände in Betrieben nur durch Zufall und die Presse ans Tageslicht kommen. Die Mitarbeiter, die das täglich miterlebt und geschwiegen haben, hatten guten Grund dazu.  == '''Rechtslage in Deutschland zum Whistleblowing''' == Bei der Weitergabe betriebsinterner Informationen an Behörden, insbesondere in Form von Strafanzeigen, war in Deutschland nämlich bis dato größte Vorsicht angesagt. Bei solchen Anschwärzungen legte die ältere Rechtsprechung äußerst strenge Maßstäbe an. Dabei spielte noch nicht einmal eine Rolle, dass die Vorwürfe berechtigt waren. Pointiert ließe sich feststellen: Auch der Rechtsstaat liebt den Verrat, aber nicht den Verräter.
So war z.B. das LAG Düsseldorf der Meinung:
(LAG Köln vom 3.5.2000 – 2 Sa 78/00, n.v.)
 
== '''Whistleblowing von Betriebsratsmitgliedern''' ==
Das Bundesarbeitsgericht ist selbst bei Betriebsratsmitgliedern wohl der Ansicht, dass einer Anzeige immer eine vorherigen innerbetrieblichen Klärung vorausgehen muss:
(BAG vom 17.2.88 - 5 AZR 502/86, n.v.)
 
== '''Anonymes Whistleblowing''' ==
Nicht jedes Kündigungsschutzverfahren wird vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt, die meisten enden beim Landesarbeitsgericht. Dort ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft nach ihren Richtlinien auch anonyme Hinweise verfolgt, sofern deren Inhalt erkennen lässt, dass sie von jemand verfast wurde, der sich mit den Gegebenheiten auskennt ("Insider"), die Gegenstand der Anzeige sind.
== '''Fazit:zum Whistleblowing''' ==
Bei Anzeigen gegen den Arbeitgeber sollte trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgendes beachtet werden:
5. Im Zweifel ist einer anonymen Anzeige der Vorzug zu geben.
Hintergrundinfos:== '''Weblinks''' ==
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Juli 2011 (Heinisch ./. Deutschland)
CASE OF HEINISCH v. GERMANY (Application no. 28274/08) (leider nur in englisch)[http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=888505&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649] == '''Interviews''' == Bild.de vom 23.07.2011: Urteil erlaubt Arbeitnehmer-Kritik Darf jetzt jeder über seine Firma motzen? Ein Beitrag von Guido Rosemann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser auf Bild.de zur Entscheidung des EGMR [http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/mobbing/so-wehren-sich-arbeitnehmer-in-krisenzeiten-10470348.bild.html]
Bild.de vom 23.07.2011Urteil erlaubt Arbeitnehmer-Kritik Darf jetzt jeder über seine Firma motzen? Ein Beitrag von Guido Rosemann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser auf Bild.de zur Entscheidung des EGMRhttp://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/mobbing/so-wehren-sich-arbeitnehmer-in-krisenzeiten-10470348.bild.html== '''Autor''' ==
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